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School of Caller Education and Leadership Development

School of Caller Education and Leadership Development

Infoseite über deutsche und internationale Callerschools
nach dem Callerlab Caller Training Curriculum.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

[PDF]

AGB Seminare und Callerschools

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Schulungen der

School of Caller Education and Leadership Development
im Folgenden auch Callerschool

(Stand: November 2017)

 

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare und Schulungen (Callerschools)  liegen diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen" der School of Caller Education and Leadership Development  (kurz Callerschool) zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Callerschool schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Callerschool.

 

§ 2 Anmeldungen und Datenspeicherung

Sie können sich schriftlich, per Fax, per E-Mail und im Internet anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung mit Rechnung der Anzahlung (Eingang der Anzahlung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).

Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Callerschool mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung der Callerschool die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Callerschool die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb der Callerschool verwendet.

 

§ 3 Stornierung

3.1 Offene Seminare gem. Seminarkalender

Sie können Ihre Anmeldung bis 60 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 60 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 30 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 25 % der Seminargebühr.

Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr.

Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt.

Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.

Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden.

Unterbringung und Verpflegung sind, sofern sie nicht ausdrücklich in den Seminargebühren enthalten sind, werden von Callerschool lediglich vermittelt. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Callerschool. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die AGB des vermittelten Übernachtungsunternehmens.

 

3.2 Gruppenspezifische Inhouse-Seminare

Sie können Ihre mit der Callerschool vereinbarten Seminartermine bis 60 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung innerhalb von 60 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr und allenfalls bereits angefallene Spesen. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt.

Bei Stornierung des Inhouse-Seminars weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und bereits angefallene Spesen in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.

 

3.3 Schriftliche Stornierungen

Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei Fax oder Email genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Für den Fall, dass ein Seminar oder eine Schulung aufgrund eines Umstandes entfällt, den die Callerschool zu vertreten hat und eine Alternativveranstaltung und/oder ein Alternativtermin nicht vereinbart wird, wird die Callerschool die bezahlten Gebühren zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Callerschool oder vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Callerschool.

 

 

 

§ 4 Gebühren

Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare und Schulungen sind in Euro zu entrichten und 8 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offen stehenden Betrag zu berechnen.

 

§ 5 Copyright

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf - auch nicht auszugsweise - ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

§ 6 Haftung der Callerschool und der Teilnehmer

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht.. Die Callerschool haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Eine Haftung der Callerschool auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Callerschool oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Callerschool beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Callerschool oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Callerschool beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten.

 

§ 7 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, wird auf die folgende Belehrung hingewiesen:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

School of Caller Education and Leadership Development
Joe S. Kromer
Stankertstraße 35
78052 VS-Tannheim
info[at]callerschool.de

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandt fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

 

§8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung gegeben, vereinbaren die Parteien Villingen-Schwenningen als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Villingen-Schwenningen, den 01.11.2017

Termine

Die School of Caller Education and Leadeship Development bietet verscheiden Kurse in verschiedenen Setups an.

Dies sind:

  • Full Curriculum Schools (Seminare bei denen das gesamte Callerlab Curriculum behandelt wird)
  • Clinics (Wochenendkurse zu bestimmten Themen)
  • Seminare (Einzelseminare zu einem Thema)

Die Aktuelle Termine sind in unserem Kalender einsehbar

Bei Fragen bitte Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Über die School of Caller Education and Leadership Development

Die School of Caller Education and Leadership Development wurde 1998 von Kenny Reese gegründet und fand seither jährlich in Bad Wörishofen statt.

In den Jahren 1999 bis 2002 wurde der jetzige Betreiber Joe S. Kromer von Kenny Reese zum Caller Coach ausgebildet. Dabei war Lorenz Kuhlee in den Jahren 2000-2002 als zweiter Caller Coach mit im Team.

Joes Ausbildung endete im Juli 2003 mit der Prüfung zum Callerlab Accredited Caller Coach.

In den Folgejahren führten Kenny Reese und Joe Kromer die School zusammen und luden sich dazu jährlich wechselnd Gast Coaches ein, die die Staff abrundeten. Im einzelnen waren dies:

  • Thorsten Geppert (2003, 2005, 2007)
  • Jeannette Stäuble (2004, 2006, 2009)
  • Paul Bristow (2008)
  • Tim Crawford (2010)

In den Jahren 2006-2008 war Edeltraud Haas als Trainee in der School. Sie absolvierte Ihre Prüfung zum Callerlab Accredited Caller Coach im Jahr 2009.

Leider verstarb Kenny Reese im Jahre 2011. Vor seinem Tod bat Kenny Joe die School in seinem Sinne weiter zu führen. Joe nahm die Herausforderung an und führt die School nun erfolgreich weiter.

Joe hat Jeannette Stäuble gebeten, in Zukunft als Partner die School mit zu betreiben, wie er es seinerzeit mit Kenny Reese getan hatte.

Die School 2011 fand kurz nach Kenny's Tode zum ersten Mal in neuer Besetzung statt.
Die Tradition, externe Gast Coaches einzuladen wurde beibehalten. Seit 2011 waren dies: 

  • Jerry Jestin (2011, 2015, 2019)
  • Paul Bristow (2012, 2016, 2018, 2024)
  • Jerry Story (2013)
  • Bill Harrison (2014) 
  • Tim Crawford (2017)
  • Don Beck (2023)

Da die Nachfrage nach Caller Ausbildung so groß war, wurde für August 2013 eine Wochenend-School in Bad Homburg und im zweijährigen Rhythmus eine School im Sommer (Caller's Summer School) in's Leben gerufen.

Bei der Caller's Summer School haben bisher als Gast-Coaches mitgewirkt:

  • Johnny Preston (2015)
  • Deborah Carroll-Jones & Jon Jones (2017)

Ab der School 2013 wurde Martin Kromer, Joes "großer" Bruder, als Trainee in die Staff der School of Caller Education and Leadership Development aufgenommen und bestand im Juli 2017 die Prüfung zum Accredited Caller Coach.

Seit dem Jahr 2018 führt Martin die Callerschool als Veranstalter.

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